fristFristo

Nutzungsbedingungen

Stand 01.10.2026

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln, wie Fristo verwendet wird — die Software für Prüffristen und Gebäudeunterhalt. Sie gelten für jede Person, die Fristo nutzt: Verwaltung, Mitarbeitende, eingeladene externe Firmen und wer über einen QR-Code eine Meldung abgibt.

Den Vertrag mit dem Betrieb regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); wo sich die beiden Texte berühren, gehen die AGB vor. Wie wir mit Daten umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.

Fristo richtet sich an Betriebe, nicht an Privatpersonen.

2. Was Fristo leistet

Fristo ist eine Webanwendung, die ohne Installation im Browser läuft, auch auf dem Telefon. Je nach Stufe umfasst sie:
– Bestand: Liegenschaften, Gebäude, Geschosse, Räume und Anlagen, mit QR-Klebern und Dokumenten
– Pflichten: eine Bibliothek von Prüffristen aus Gesetzen, Normen und Richtlinien, für die Schweiz und weitere Länder, dazu Wartungspläne und Wartungsverträge
– Aufträge: aus Terminen und Meldungen, für eigene Leute oder externe Firmen
– Nachweise: ein PDF je Gebäude und Zeitraum, mit dem Erledigten und dem Offenen
– Auswertungen, Import und einen vollständigen Datenexport

Den genauen Umfang nennt die Beschreibung der Stufe, die Sie gewählt haben. Wir entwickeln Fristo laufend weiter; bestehende Funktionen entfernen wir nicht ohne Vorankündigung.

3. Die Prüffristenbibliothek ist ein Vorschlag

Jede Vorlage nennt ihre Rechtsgrundlage, ihr Intervall und ihre Quelle. Sie erzeugt erst Termine, wenn Sie bestätigt haben, dass sie für Ihren Betrieb gilt. Ob eine Vorschrift auf eine Anlage zutrifft, welches Intervall die zuständige Stelle verlangt und wer prüfen darf, entscheidet nicht Fristo. Fristo erinnert; die Verantwortung für die Prüfung bleibt beim Betrieb (AGB § 4).

4. Konto und Anmeldung

Fristo kennt kein Passwort. Sie melden sich mit Ihrem Gerät an (Passkey: Touch ID, Face ID, Windows Hello, Sicherheitsschlüssel) oder mit einem Code, den wir an Ihre E-Mail-Adresse schicken. Betriebe mit eigenem Anmeldesystem binden es über SAML an.

Wer ein Konto eröffnet, verpflichtet sich:
– wahre Angaben zu Person und Betrieb zu machen
– das eigene Postfach und die eigenen Geräte vor fremdem Zugriff zu schützen
– uns sofort zu melden, wenn jemand ein Konto unbefugt nutzt

Die Verwaltung eines Betriebs lädt Mitarbeitende ein, vergibt ihre Rollen und legt Konten still, wenn jemand den Betrieb verlässt. Sie verantwortet, was über die Konten ihres Betriebs geschieht.

5. Meldungen ohne Konto und externe Firmen

Wer einen QR-Kleber scannt, kann ohne Konto eine Störung melden. Externe Firmen melden über einen persönlichen Link zurück, ebenfalls ohne Konto. Beides ist gewollt — und deshalb gilt:
– Eine Meldung über einen QR-Kleber ist kein Notruf. Bei Gefahr für Menschen — Feuer, Gasgeruch, eine eingeschlossene oder verletzte Person — wählen Sie zuerst 112.
– Wir leiten eine Meldung an den Betrieb weiter; ob und wann er sie bearbeitet, liegt bei ihm.
– Ein Link für eine externe Firma ist für diese Firma bestimmt; weitergeben darf sie ihn nicht.
– Was in einer Meldung oder Rückmeldung steht, verantwortet, wer es schreibt. Es gelten die Community-Richtlinien.
– Der Betrieb entscheidet, welche Anlagen einen QR-Kleber tragen und wo er hängt.

6. Stufen, Laufzeit und Zahlung

Ein Gebäude mit bis zu 100 aktiven Anlagen ist dauerhaft kostenlos, mit vollem Funktionsumfang, solange der Betrieb ein Gebäude und 100 aktive Anlagen nicht überschreitet. Darüber richten sich die Stufen nach der Zahl der aktiven Gebäude, nicht nach der Zahl der Personen; jede Stufe enthält ein Kontingent an Anlagen, darüber kommen Anlagenpakete dazu, und es gilt die günstigste Kombination. Ein Wechsel der Stufe wirkt zum nächsten Monatsbeginn, ohne anteilige Abrechnung innerhalb des Monats.

Preise, Abrechnung, Laufzeit und Kündigung regeln die AGB (§ 2, § 6 und § 7); Rückerstattungen die Seite „Widerruf und Rückerstattung".

7. Was nicht erlaubt ist

Bei der Nutzung von Fristo ist insbesondere untersagt:
– gegen geltendes Recht zu verstossen
– Schadsoftware hochzuladen oder zu verbreiten
– sich Zugang zu fremden Betrieben, Konten oder zu unseren Servern zu verschaffen oder es zu versuchen
– Inhalte automatisiert abzugreifen (Scraping), ohne unsere schriftliche Zustimmung
– Fristo so stark zu beanspruchen, dass andere Betriebe darunter leiden
– Grenzen der Stufe oder die Abrechnung zu umgehen
– den Zugang weiterzuverkaufen oder zu vermieten

Verstösst ein Inhalt gegen Recht oder die Community-Richtlinien, können wir ihn entfernen oder den Zugang sperren, bei einem schweren Verstoss auch Konten oder Betriebe. Wo es die Lage erlaubt, sprechen wir vorher mit Ihnen. Wir sagen Ihnen, warum, und Sie können widersprechen.

8. Verfügbarkeit und Haftung

Wir betreiben Fristo mit Sorgfalt, mit täglicher Sicherung. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit können wir nicht zusichern, und eine Zusage in Prozent geben wir nicht ab — wir versprechen nichts, was wir nicht messen und belegen. Wartungsarbeiten legen wir nach Möglichkeit in Randzeiten und kündigen sie an.

Für die Haftung gelten die AGB (§ 10 und § 11). Insbesondere ersetzen wir keine Schäden aus einer versäumten Prüfpflicht: Fristo erinnert, die Durchführung verantwortet der Betrieb.

9. Kündigung und Ihre Daten

Sie können jederzeit in der Anwendung kündigen, auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode — ohne Begründung und ohne Formular. Bis dahin bleibt der Zugang bestehen.

Nach dem Ende gilt:
– Mindestens 30 Tage — die genaue Frist nennen wir mit der Kündigung — können Sie Ihre Daten vollständig ausleiten.
– Danach löschen wir die Inhalte Ihres Betriebs. Die Sicherungen werden nach einem Monat gelöscht.
– Rechnungen bewahren wir auf, solange das Gesetz es verlangt (zehn Jahre, Art. 958f OR).

Wann wir einen Betrieb sperren oder kündigen können, regeln die AGB (§ 7). Auch dann bleiben Ihre Daten abrufbar, bis die Frist abgelaufen ist.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Wir passen diese Bedingungen an, wenn sich Fristo, die Stufen oder die Rechtslage ändern. Wesentliche Änderungen kündigen wir der Verwaltung mindestens 30 Tage vorher an, per E-Mail oder in der Anwendung. Wer nicht einverstanden ist, kann bis zum Wirksamwerden kündigen; wer schweigt, stimmt zu — darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Winterthur. Verbindlich ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen.