Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 10.10.2026
1. Geltung
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Fristo. Vertragspartner ist Hoang Nguyen, Hohfurristrasse 24, 8408 Winterthur (Einzelunternehmen; die Gründung der Fristo GmbH ist vorgesehen).
Fristo ist ausschliesslich für Unternehmen bestimmt, nicht für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wer ein Konto eröffnet, bestätigt, für ein Unternehmen zu handeln. Wer sich als Unternehmen ausgibt, ohne es zu sein, kann sich uns gegenüber nicht auf Verbraucherrecht berufen; wir dürfen ein solches Konto schliessen.
Es gilt diese Rangfolge: ein individueller Vertrag (Abonnementsvertrag, Enterprise-Vertrag), die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung, diese AGB, die Nutzungsbedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.
2. Wie der Vertrag zustande kommt
Mit der Eröffnung eines Kontos, bei der Sie diese Bedingungen annehmen. Wer ein Konto für einen Betrieb eröffnet, sichert zu, dafür berechtigt zu sein.
Ein Gebäude mit bis zu 100 aktiven Anlagen ist dauerhaft kostenlos — ohne zeitliche Begrenzung, ohne Testphase und ohne Zahlungsangabe —, solange Ihr Betrieb ein Gebäude und 100 aktive Anlagen nicht überschreitet. Diese Zusage ändern wir auch nach § 12 nicht zu Ihrem Nachteil. Zusatzleistungen sind nicht Teil der Software und kosten nach ihrer eigenen Preisangabe.
Ein kostenloses Konto beenden wir nur, wenn es gegen diese Bedingungen verstösst, wenn sich 24 Monate niemand angemeldet hat — nach einer Ankündigung mit 60 Tagen Frist —, oder wenn wir Fristo als Ganzes einstellen; das kündigen wir sechs Monate vorher an.
Ein kostenpflichtiges Abonnement beginnt erst, wenn Sie es ausdrücklich wählen. Kostenpflichtige Stufen können Sie 30 Tage ohne Zahlungsangabe testen. Schliessen Sie nicht ab, fällt Ihr Betrieb danach auf die kostenlose Stufe zurück: Gebäude über dem ersten werden stillgelegt, nicht gelöscht, und Anlagen über dem Kontingent bleiben nutzbar; neue kommen erst mit einer Stufe dazu.
3. Leistung
Fristo ist eine Software zur Verwaltung von Gebäuden, Anlagen, Aufträgen und Prüffristen, bereitgestellt über das Internet. Der Umfang richtet sich nach der gewählten Stufe. Wir entwickeln Fristo laufend weiter; bestehende Funktionen entfernen wir nicht ohne Vorankündigung. Teile der Leistung dürfen wir durch Dienstleister erbringen lassen.
4. Die Prüffristenbibliothek ist ein Vorschlag
Fristo erinnert an Fristen, es erteilt keine Rechtsauskunft. Jede Vorlage nennt ihre Rechtsgrundlage und ihre Quelle, und sie erzeugt erst dann Termine, wenn Sie bestätigt haben, dass sie für Ihren Betrieb gilt. Ob eine Vorschrift auf Ihre Anlage zutrifft, welches Intervall die zuständige Stelle verlangt und wer prüfen darf, entscheidet nicht Fristo. Die Verantwortung für die Einhaltung bleibt beim Betrieb.
Wir pflegen die Vorlagen sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Vorschriften ändern sich, und wir bilden Änderungen mit Verzögerung ab; für Vorlagen ausserhalb der Schweiz gilt das besonders.
Was Fristo aus Dokumenten oder Grundrissen ausliest, ist ein Vorschlag. Sie prüfen ihn vor dem Speichern; danach gilt er als Ihre Angabe.
5. Was wir von Ihnen brauchen
Richtige Angaben zu Ihrem Betrieb und zu Ihren Anlagen — eine Frist kann nur so gut sein wie das Gebäude, an dem sie hängt. Sorgfalt mit den Zugängen Ihrer Mitarbeitenden. Und eine Meldung, wenn jemand den Betrieb verlässt: Konten legen Sie in der Verwaltung selbst still.
Sie sorgen dafür, dass die Personen, denen Sie Zugang geben — Mitarbeitende, externe Firmen —, die Nutzungsbedingungen einhalten, und stehen für sie ein. An den Inhalten, die Sie hochladen — Fotos, Dokumente, Pläne —, haben Sie die nötigen Rechte.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise der Preisliste: für die Stufe und für die Anlagenpakete, die Ihr Bestand über dem Kontingent der Stufe braucht, in der günstigsten Kombination. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken; Beträge in anderen Währungen sind eine Umrechnung zur Orientierung.
Für Kunden in der Schweiz kommt die Mehrwertsteuer hinzu. Kunden ausserhalb der Schweiz stellen wir keine Schweizer Mehrwertsteuer in Rechnung; die Steuer in ihrem Land schulden sie selbst (Reverse Charge), und wir können dafür ihre Mehrwertsteuer-Nummer verlangen.
Abgerechnet wird monatlich oder jährlich im Voraus, per Karte oder mit QR-Rechnung. Mit QR-Rechnung zahlen Firmen mit Sitz in der Schweiz und gültiger UID-Nummer; wir prüfen sie im UID-Register des Bundes. Wir können die QR-Rechnung ablehnen oder für künftige Rechnungen entziehen, namentlich nach wiederholtem Zahlungsverzug — dann zahlen Sie per Karte. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar, sofern auf der Rechnung keine andere Frist steht. Danach sind Sie ohne Mahnung im Verzug und schulden Verzugszins von 5 % (Art. 104 OR). Wir mahnen; 60 Tage nach Fälligkeit können wir das Anlegen neuer Gebäude und Benutzender sperren. Lesen, Nachweise und Export bleiben immer möglich.
Gegen unsere Forderungen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen. Buchen Sie eine Kartenzahlung ohne berechtigten Grund zurück, statt eine Erstattung bei uns zu verlangen, stellen wir die Gebühren dafür in Rechnung.
Preiserhöhungen kündigen wir mindestens 30 Tage vorher an. Sie gelten ab der nächsten Abrechnungsperiode, und Sie können bis zum Wirksamwerden kündigen. Senkungen gelten sofort.
7. Laufzeit und Kündigung
Ein Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um die gewählte Abrechnungsperiode. Sie können jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen — in der Anwendung, ohne Begründung und ohne Formular.
Wir können ein Abonnement mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende einer Abrechnungsperiode kündigen; im Voraus Bezahltes für die Zeit danach erstatten wir anteilig. Die kostenlose Stufe beenden wir nur aus den Gründen in § 2. Aus wichtigem Grund — namentlich Zahlungsverzug trotz Mahnung oder einem schweren Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen — kann jede Seite fristlos kündigen.
Nach dem Ende bleiben Ihre Daten mindestens 30 Tage nur lesend abrufbar, damit Sie sie vollständig ausleiten können; die genaue Frist nennen wir Ihnen mit der Kündigung. Danach löschen wir sie.
Kunden in der EU können nach der EU-Datenverordnung (Data Act) auch während einer laufenden Abrechnungsperiode zu einem anderen Anbieter wechseln: mit einer Frist von höchstens zwei Monaten, gefolgt von höchstens 30 Tagen, in denen Fristo weiterläuft und der vollständige Export bereitsteht. Im Voraus Bezahltes für die Zeit nach dem Wechsel erstatten wir anteilig.
8. Ihre Daten gehören Ihnen
Was Sie in Fristo erfassen, bleibt Ihres. Sie können es jederzeit vollständig ausleiten — auch nach dem Ende, solange die Frist nach § 7 läuft.
Soweit wir dabei Personendaten bearbeiten, tun wir das in Ihrem Auftrag und nach Ihren Weisungen. Die Einzelheiten regelt die Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung; sie ist Teil dieser Bedingungen und erfüllt Art. 9 DSG und Art. 28 DSGVO.
9. Was Sie mit der Software dürfen
Sie erhalten für die Dauer des Vertrags das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, Fristo für Ihren Betrieb zu nutzen. Die Software selbst bleibt bei uns. Nicht erlaubt sind: Weiterverkauf oder Vermietung des Zugangs, Zurückentwickeln der Software, automatisiertes Abgreifen von Inhalten — namentlich der Prüffristenbibliothek — und jede Nutzung, die den Betrieb für andere stört oder gegen Recht verstösst.
Ideen und Vorschläge, die Sie uns schicken, dürfen wir frei und ohne Vergütung verwenden.
10. Verfügbarkeit
Wir betreiben Fristo mit Sorgfalt, können aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit zusichern. Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit an und legen sie in Randzeiten. Eine Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit in Prozent geben wir nicht ab — wir versprechen lieber nichts, was wir nicht messen und belegen.
Für Ausfälle aus Ursachen ausserhalb unseres Einflusses — Störungen von Netz, Strom oder Rechenzentren Dritter, Angriffe, behördliche Anordnungen — haften wir nicht.
11. Haftung
(1) Für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, haften wir unbeschränkt.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur für unmittelbare Schäden, und höchstens bis zu dem Betrag, den Sie uns in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt haben. In der kostenlosen Stufe ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, haften wir nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, namentlich entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Bussen und Verwaltungssanktionen, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten über die letzte Sicherung hinaus.
(4) Die Haftung für Hilfspersonen und beigezogene Dienstleister — Hosting, Netz, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Sprachmodell — ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz es zulässt (Art. 101 Abs. 2 OR). Ausgenommen sind die Pflichten unserer Unterauftragsbearbeiter nach der Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung: Für sie stehen wir ein wie für eigenes Handeln, im Rahmen von Abs. 2 und 3.
(5) Fristo erinnert; die Pflicht bleibt beim Betrieb. Für die Folgen einer Prüfung, Wartung oder Instandsetzung, die nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, haften wir nicht — auch dann nicht, wenn eine Erinnerung ausblieb oder eine Vorlage unvollständig, veraltet oder unzutreffend war —, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Massgebend ist die Terminübersicht in der Anwendung. E-Mails und Mitteilungen sind eine zusätzliche Hilfe, für deren Zustellung wir nicht einstehen.
(6) Sie stellen uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer versäumten Pflicht Ihres Betriebs, auf Ihren Inhalten oder auf einer Nutzung entgegen diesen Bedingungen beruhen.
(7) Für Personenschäden, die wir selbst unmittelbar verursachen, gelten die Beschränkungen in Abs. 2 und 3 nicht. Abs. 5 bleibt vorbehalten.
12. Wenn wir diese Bedingungen ändern
Wir kündigen Änderungen mindestens 30 Tage vorher an, in Textform — per E-Mail an die Verwaltung oder in der Anwendung. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie bis zum Wirksamwerden kündigen. Schweigen gilt als Zustimmung — darauf weisen wir in der Ankündigung ausdrücklich hin. Änderungen, die nur zu Ihren Gunsten wirken oder die das Gesetz verlangt, gelten sofort. Die Zusage zur kostenlosen Stufe in § 2 ändern wir nicht zu Ihrem Nachteil.
13. Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen gültig; an ihre Stelle tritt, was dem Gewollten am nächsten kommt. Rechte aus diesem Vertrag können Sie nur mit unserer Zustimmung übertragen; wir dürfen den Vertrag auf eine Gesellschaft übertragen, die unser Geschäft fortführt — namentlich auf die Fristo GmbH nach ihrer Gründung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform oder einer E-Mail.
Diese Bedingungen gibt es in mehreren Sprachen. Verbindlich ist die deutsche Fassung; die anderen sind Übersetzungen zu Ihrer Information.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Winterthur. Wir dürfen Sie auch an Ihrem Sitz belangen.
15. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln vertraulich, was sie über die andere erfahren und was nicht öffentlich ist — auch über das Vertragsende hinaus. Dienstleister, die wir beiziehen, verpflichten wir gleichwertig.
16. Zusatzmodule
Zusatzmodule ergänzen Fristo um ein eigenes Fachgebiet, etwa die Medizintechnik für Spitäler und Heime. Keine Stufe enthält ein Modul; jedes kostet in jeder Stufe dasselbe, als Pauschale je Monat nach der Preisliste, und es gilt § 6. Im Jahresabo kostet ein Modul ab der Verlängerung den Jahrespreis im Voraus; Monate, die während der Laufzeit dazukommen, rechnen wir zum Monatspreis am Ende der Laufzeit ab.
Jedes Modul können Sie einmal 30 Tage ohne Zahlungsangabe testen; vor dem Ende erinnern wir Sie. Danach läuft es weiter und kostet, wenn Ihr Betrieb ein bezahltes Abonnement hat — sonst endet es von selbst.
Sie buchen und bestellen ein Modul in der Anwendung ab. Abbestellt endet es im Test mit dessen Ende, sonst am Monatsende; was im Jahresabo bezahlt ist, läuft bis zum Ende der Laufzeit. Endet das Abonnement, enden auch die Module.
Endet ein Modul, blenden wir es aus, löschen aber nichts davon; buchen Sie es wieder, ist alles zurück. Gelöscht werden die Daten erst mit den übrigen Daten Ihres Betriebs (§ 7).
Für das Modul Medizintechnik gilt zusätzlich: Fristo führt Geräte, Einweisungen und Vorkommnisse und zeigt Meldefristen an, meldet aber selbst nichts an Behörden oder Hersteller. Ob und bis wann ein Vorkommnis zu melden ist, entscheidet der Betrieb nach den geltenden Vorschriften; die angezeigte Frist ist eine Hilfe. Was Fristo dazu als PDF ausgibt, ordnet Ihre Angaben und ist kein amtliches Formular. § 4 und § 11 Abs. 5 gelten sinngemäss.
Für das Modul Buchhaltungs-Schnittstelle gilt zusätzlich: Fristo schlägt Konto und MWST-Code vor und übergibt Rechnungen der Firmen, wenn Sie eine Übergabe auslösen — als Datei für Abacus oder eine andere Buchhaltung oder als Entwurf in Ihr Bexio. Gebucht wird in Ihrer Buchhaltung: Ob Konto, Steuer und Kostenstelle stimmen, prüft und verantwortet Ihr Betrieb; Fristo ersetzt keine Treuhand und keine Steuerberatung, und § 4 gilt für die Vorschläge sinngemäss. Abacus und Bexio sind Dienste Ihres Betriebs, für die deren Bedingungen gelten; wir stehen nicht dafür ein, dass sie erreichbar sind oder ihre Schnittstellen beibehalten. Die Verbindung zu Bexio können Sie jederzeit trennen.
Für das Modul Zutritt & Schlüssel gilt zusätzlich: Fristo führt Schliessplan, Schlüssel, Voranmeldungen externer Firmen und Arbeitsbewilligungen und zeigt an, wer wann wo arbeitet. Ob eine Arbeit eine Bewilligung, eine Brandwache oder weitere Massnahmen braucht und ob sie freigegeben wird, entscheidet Ihr Betrieb nach seinen Weisungen, den Vorgaben seines Versicherers und den geltenden Vorschriften; die Vorschläge und Hinweise in Fristo sind eine Hilfe und keine Rechtsauskunft, § 4 gilt sinngemäss. Fristo öffnet keine Türen und steuert kein Schliesssystem; ein Ausweis mit QR-Code zeigt den Stand der Anmeldung und ersetzt keine Zutrittskontrolle.
Für das Modul KI-Belegerfassung gilt zusätzlich: Fristo liest Prüfberichte, die Sie hochladen oder an die Adresse Ihres Betriebs senden, mit einem Sprachmodell und schlägt Durchführung, Ergebnis und Mängel vor. Was gelesen wird, ist ein Vorschlag; es gilt erst, wenn eine Person Ihres Betriebs es bestätigt. Ob Anlage, Datum und Ergebnis stimmen, prüft und verantwortet Ihr Betrieb; § 4 gilt sinngemäss. Im Preis ist eine Anzahl gelesener Seiten je Monat enthalten (Preisliste); darüber liest Fristo im laufenden Monat nicht weiter.
Für das Modul Planung & Budget gilt zusätzlich: Fristo rechnet aus den Angaben Ihres Betriebs — Baujahr, Inbetriebnahme, Werte, Budgets — und aus Lebensdauern, deren Quelle es nennt, wann Anlagen zu ersetzen sind und was das kostet, und stellt das Budget den erfassten Kosten gegenüber. Das sind Planungshilfen, kein Gutachten über den Zustand einer Anlage und keine Finanz- oder Investitionsberatung. Ob und wann eine Anlage ersetzt wird und welches Budget gilt, entscheidet Ihr Betrieb; § 4 gilt sinngemäss.
Für das Modul Reinigung gilt zusätzlich: Fristo plant aus den Angaben zu Ihren Räumen, hält Bestätigungen, Rückmeldungen und Stichproben fest und rechnet daraus Leistungsverzeichnis, Erfüllung und Quote. Was eine Reinigungsfirma schuldet, bestimmt Ihr Vertrag mit ihr; Fristo ist nicht Partei dieses Vertrags und prüft nicht, ob eine bestätigte Reinigung tatsächlich und ordentlich ausgeführt wurde. Leistungsverzeichnis und Nachweis sind eine Grundlage für Ausschreibung und Rechnungskontrolle, keine Abrechnung; die Qualitätsquote ist eine Bewertung nach Ihrer Checkliste, keine Messung nach einer Norm. Den Ausweis einer Firma geben Sie weiter und widerrufen ihn; für seinen Gebrauch durch die Firma steht Fristo nicht ein. § 4 gilt sinngemäss.
Für das Modul Arbeitssicherheit gilt zusätzlich: Fristo führt Gefährdungsbeurteilungen, Massnahmen, Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen, ein Gefahrstoffverzeichnis und Sicherheitsunterweisungen und rechnet daraus Risiko, Fristen und Fälligkeiten. Ob Ihre Beurteilung vollständig und richtig ist und welche Massnahmen genügen, entscheidet Ihr Betrieb nach den geltenden Vorschriften und den Weisungen von Behörden und Unfallversicherer; die Risikomatrix, die Vorschläge und Hinweise in Fristo sind eine Hilfe und keine Rechtsauskunft, § 4 gilt sinngemäss. Fristo meldet keine Unfälle an Versicherer oder Behörden. Gesundheitsdaten zu Unfällen sehen nur die Konten, die Sie dafür berechtigen; für die Wahl dieser Konten und die Aufbewahrungsfrist ist Ihr Betrieb verantwortlich. Sicherheitsdatenblätter und Gefahrenhinweise erfassen Sie selbst; Fristo prüft sie nicht auf Richtigkeit oder Aktualität.
Für das Modul Prüfgeräte gilt zusätzlich: Fristo liest Exportdateien Ihrer Prüfgeräte nach dem Profil, das Ihr Betrieb anlegt, ordnet die Messungen Ihren Anlagen zu und vergleicht die Messwerte mit Grenzwerten nach den einschlägigen Normen. Was Fristo vorschlägt — Gerät, Ergebnis, Mängel —, gilt erst, wenn eine Person Ihres Betriebs es bestätigt. Fristo ersetzt weder das Urteil des Prüfgeräts noch das der prüfenden Elektrofachperson; ob ein Gerät sicher benutzt werden darf, prüft und verantwortet Ihr Betrieb. Die Vorlagen für Dateien bestimmter Hersteller sind Hilfen ohne Gewähr, dass deren Software ihr Format beibehält. § 4 gilt sinngemäss.